Damit digitale Bildung in Schule realisiert werden kann bedarf es einer ausgefeilten IT-Infrastruktur. Insbesondere muss eine technische Sicherheit gewährleistet werden können.
In der Fachzeitschrift "Computer+Unterricht" wird die IT-Ausstattung der Hamburger Schulen im Zuge des Pilotprojekts wie folgt beschrieben: Die Schulen erhalten einen Breitband-Internetzugang mit Jugendschutzfilter und eine „ressourcen-intelligente“, flächendeckende und sichere WLAN-Ausstattung. Es wird eine schulische Cloud mit strengen datenschutzkonformen Zugängen für alle Nutzer eingerichtet. Dieses deutschlandweit innovative Pilotprojekt der Behörde für Schule und Berufsbildung der Freien und Hansestadt Hamburg[1] bietet neben der IT-Ausstattung auch bildungsrelevante Anwendungen wie internetbasierter Lernplattform, interaktiven Online-Lernangeboten, computergestützten, diagnostischen Werkzeugen sowie adaptiven Lernsystemen. (vgl. Kück 2015)
Neben der Erstausstattung ist auch weiterhin eine stabile IT-Struktur mit u.a. Störungs-Reaktionszeiten von unter 24 Stunden nötig.
Literatur
[1] Siehe Projektbeschreibung http://www.hamburg.de/start-in-die-naechste-generation/ (zuletzt geprüft am 15.05.2015)
Kück, Dietmar 2015: BYOD in der Schule. In: Computer+Unterricht Nr. 99/2015 S. 36-37
In Hamburg ist auf Grundlage des im Jahre 2014 gültigen Schulgesetztes in enger Zusammenarbeit mit dem Datenschützer eine Elternbroschüre mit Einverständniserklärungen entstanden. Damit wurde der Bereich Datenschutz usw. geregelt.
Aufgrund des Pilotprojekts ist in Hamburg das Schulgesetzt 2016 geändert worden. Der §98b "Pädagogische Netzwerke und Lernportale" regelt primär die Nutzung von Lernplattformen u.ä. und in diesem Zusammenhang die Verarbeitung von Daten. Die Speicherung von Daten ist eine notwendige Folge und nur in diesem Zusammenhang erlaubt. Gesetzestext siehe hier.
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