Damit ein Lernen in einer digitalen Welt möglich wird hat Hamburg sein Schulgesetzt geändert. Dies ist ein besonderes Ergebnis des Pilotprojekts "Start in die nächte Generation". Im ersten Satz hat sich ein Fehler eingeschlichen. Richtig lautet er:
(1) Zur Förderung von Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler ist die zuständige Behörde befugt, schulische elektronische Lernportale und pädagogische Netzwerke zu betreiben und im Unterricht einzusetzen.
Explizit ist nun Folgendes ohne spezielle Erlaubnis der Eltern möglich:
"Im Rahmen der Vorgaben der Bildungspläne können die Schülerinnen und Schüler verpflichtet werden, Lernportale und pädagogische Netzwerke zu nutzen, soweit die Nutzung aus pädagogischen Gründen erforderlich ist." Sorgeberechtigte müssen rechtzeitig und umfassend informiert werden.
Dieser Paragraph beinhaltet auch die Datenverarbeitung durch Dritte. Eine Datenübermittlung durch die Schule an Drittanbieter wie beispielsweise Lernportale, Lernmanagementsysteme usw. ist nun gemäß § 98b HmbSG zulässig, wenn ein Auftragsdatenverarbeitungsvertrag zwischen der Schulbehörde der FHH (BSB) und dem Drittanbieter geschlossen wurde und die zu übermittelnden Daten anonymisiert bzw. pseudonymisiert werden. Der Drittanbieter muss zusätzlich erklären, dass er die Daten nicht zu wirtschaftlichen Zwecken nutzt.
14. Oktober 2016: Tagung "Digitales Lehren und Prüfen - bewährte Lösungen und neue Herausforderungen" in der Hochschule der Medien in Stuttgart. Meine Keynote "eLearning-Erfahrungen an Schulen in Deutschland" am Beispiel des Hamburger Pilotprojekts "Start in die nächste Generation".
9.10.2016: Berlin (dpa) - Mit einem Milliardenprogramm will Bundesbildungsministerin Johanna Wanka die Ausstattung der Schulen in Deutschland mit Computern und freiem Internet verbessern.
"Schülerinnen und Schüler müssen heute auch digital lernen und arbeiten können, statt nur zu daddeln. Dafür brauchen wir einen Digital-Pakt zwischen Bund und Ländern", sagte die CDU-Politikerin der «Bild am Sonntag». Für Computer und WLAN in allen 40 000 Schulen solle der Bund bis 2021 fünf Milliarden Euro bereitstellen.
Wanka kündigte an, ihr Projekt "DigitalPakt#D" am Mittwoch, den 12.10.2016, vorzustellen. Die für Bildung zuständigen Bundesländer müssten sich im Gegenzug verpflichten, "digitale Bildung zu realisieren". Das bedeute: Sie bilden die Lehrer dafür aus, entwickeln Konzepte für den Unterricht, einigen sich auf gemeinsame technische Standards und kümmern sich um Wartung und Betrieb.
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Gerne probieren wir auch gerne mit Ihnen gemeinsam Innovationen aus.